5% RABATT FÜR ONLINE-EINKAUF

ERSATZTEILE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1)       VERTRAG: Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen werden auf den Kaufvertrag zwischen W.P.R. srl Unipersonale (im Folgenden „WPR“) und Ihrer Gesellschaft (im Folgenden „Kunde“) angewendet, der aus dem Angebot und/oder der Bestellung und/oder der Bestätigung der Bestellung mit den zugehörigen Besonderen Bedingungen besteht, und der die in der Bestellbestätigung aufgeführten Produkte (im Folgenden „Produkte“) zum Gegenstand hat. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen stellen die für die Lieferung ausschließlich wirksamen Bedingungen und Vorschriften dar, sofern in der Bestellbestätigung und den zugehörigen Besonderen Bedingungen keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden.

 

2)       PRODUKTE: Es wird vereinbart, dass im Lieferumfang alle Elemente und Produktteile enthalten sind, die in der Bestellbestätigung aufgeführt sind.

 

3)       LIEFERUNG: Vorbehaltlich eventueller anderslautender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien in der Bestellbestätigung schriftlich getroffen wurden, beziehen sich alle in der Bestellbestätigung genannten Handelsbegriffe (EXW, FOB, CIF, etc.) auf die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Dokument. Der Transport zum Bestimmungsort, der vom Kunden angegeben wird, und die Transportversicherung, die den Wert der gelieferten Produkte deckt, gehen zu Lasten des Kunden, sofern dies nicht in der Bestellbestätigung anders geregelt wurde. Sofern in der Bestellbestätigung nicht anders geregelt, ist Voraussetzung für die Übergabe der Produkte die Erfüllung der nachgenannten Pflichten durch den Kunden:

a)       Zahlung des Kaufpreisanteils, der eventuell vom Käufer als Anzahlung geschuldet ist.

b)       Sofern an der Lieferung Änderungen vorgenommen werden, die nach Vertragsabschluss vereinbart wurden, hat WPR gemäß dem nachfolgenden Art. 4 das Recht, die in der Bestellbestätigung festgesetzten Lieferfristen mittels einfacher Mitteilung per Fax oder E-Mail aufzuschieben oder zu verlängern, falls auf Seiten des Kunden Verzögerungen bei der Erfüllung der genannten Pflichten entstehen oder höhere Gewalt gem. Art. 10 einwirkt.

 

4)       ÄNDERUNGEN AN DER LIEFERUNG - ERGÄNZUNGEN UND VARIANTEN NACH UNTERZEICHNUNG DER BESTELLBESTÄTIGUNG: Sofern der Käufer Änderungen und/oder Ergänzungen an dem in der Bestellbestätigung enthaltenen Lieferumfang verlangt, behält sich WPR das Recht vor, diese Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. Insofern bedürfen diese Änderungen einer Vereinbarung. Für jede verlangte Änderung oder Variante, die von WPR angenommen wird, teilt letztere dem Kunden die neuen Fristen und die zusätzlichen Kosten mit, die durch die Ausführung der verlangten Änderungen entstehen. Entsprechend werden in diesem Sinne auch die Lieferfristen für die Übergabe der Produkte verändert, wobei WPR die neuen Fristen festlegt. Die Preisdifferenzen, die entsprechenden neuen Zahlungsbedingungen, die eventuellen neuen Vertragsbedingungen für die Übergabe, die neuen Eigenschaften und eventuellen neuen Garantien müssen zwischen den Parteien vor der Ausführung der Ergänzungen und/oder Varianten schriftlich vorab vereinbart werden.

 

5)       INSTALLATION DER PRODUKTE: WPR wird auf eigene Kosten und auf eigene ausschließliche Haftung die Installation und Montage der Produkte gemäß den Spezifikationen in der Bestellung und/oder anderen schriftlichen Vereinbarungen. In jedem Fall obliegt es dem Kunden, für die Sicherheit der Installationsorte der Produkte zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Hebe- und Handhabungsvorrichtungen sowie alle anderen eventuellen Hilfsmittel gemäß der vorsorglichen Anfrage seitens W.P.R. den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und somit die notwendigen Voraussetzungen für deren Effizienz aufweisen, indem sie regelmäßig gewartet und überholt werden. Mit den Installationsarbeiten kann nicht begonnen werden, im Falle, dass der Auftraggeber:

a)       W.P.R. gegenüber nicht bereit gestellt hat, was für die korrekte Ausführung der Installationsarbeiten vorgesehen ist oder was sich aus der Auftragsbestätigung ergibt;

b)       die für die Installation selbst erforderlichen Genehmigungen und/oder behördlichen Erlaubnisse nicht erfüllt sind;

c)       er gegen die Zahlungsverpflichtungen verstößt, die bis zum Ablauf der Frist für die Aufnahme der Installationsarbeiten zu erfüllen sind;

d)       er seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften nicht nachkommt.

Außerdem versteht sich, dass, wenn die Installationsarbeiten aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht beginnen und/oder enden und/oder über die vereinbarten Fristen hinausgehen, die höheren Kosten von W.P.R. für Arbeitskräfte, Reisekosten, Kosten für die Lagerung von Material und Ausrüstung und alle weiteren Kosten, die sich aus der dadurch verursachten Verzögerung ergeben, dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Vorbehaltlich der alleinigen Verantwortung für die Durchführung der Installationsarbeiten ist W.P.R. ab sofort befugt, diese auch mit Hilfe von Drittfirmen vornehmen zu lassen.

 

6)       ZAHLUNGSFRIST UND -BEDINGUNGEN – VERZÖGERUNGEN: Die Preise der Lieferung und die Zahlungsbedingungen sind die in der Bestellbestätigung genannten. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle von Zahlungsverzug gegenüber den vereinbarten Fristen fallen Zinsen in Höhe des Zinssatzes gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231/2002 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen an. . Im Fall von Zahlungsverspätungen behält sich WPR das Recht vor, die Lieferung zu unterbrechen und/oder jede Art von Eingriff oder Unterstützung einzustellen, ohne dass der Kunde Schadenersatz wegen nicht erfolgter oder mangelhafter Produktion verlangen kann. Es versteht sich ebenfalls von selbst, dass jegliche Beschwerden oder Beanstandungen, auch vor Gericht, dem Kunden nicht das Recht geben, die Zahlungen im Zusammenhang mit den Produkten auszusetzen oder in jedem Fall zu verzögern. Ganz allgemein kann der Kunde nur nach vollständiger Zahlung des Preises der Produkte, für die eine solche Beanstandung oder Ausnahme vorgesehen ist, eine Maßnahme oder Abweichung durchführen oder ablehnen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, einen Abzug vom vereinbarten Preis vorzunehmen (z.B. bei angeblichen Mängeln), es sei denn, dies wurde vorher schriftlich mit W.P.R. Festgelegt.

 

7)       PRODUKTGARANTIE BEANSTANDUNGEN: Die erworbenen Produkte müssen bei der Ankunft auf ihre Übereinstimmung mit der Bestellung geprüft und kontrolliert werden. Jegliche Unstimmigkeiten bezüglich der Menge, der Art oder des Typs der gelieferten Produkte sowie jegliche Beanstandungen bezüglich der äußeren Merkmale der Produkte müssen stets innerhalb von höchstens 15 (fünfzehn) Tagen nach ihrem Erhalt schriftlich und unter Angabe aller Einzelheiten zur sofortigen Überprüfung gemeldet werden. Nach dieser Frist werden die Produkte in jeder Hinsicht als akzeptiert betrachtet; darüber hinaus schließt die Verwendung und/oder Installation der Produkte mit offensichtlichen Mängeln die Möglichkeit von Beanstandungen oder Reklamationen bezüglich der Mängel aus.  Die Garantiedauer für Mängel, Fehler, Nichtkonformität, Qualitätsmängel und/oder Mängel der Funktionsweise beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte. Die Mängel oder Fehler der Produkte, die nicht auf der Grundlage einer sorgfältigen externen Überprüfung derselben festgestellt werden können, müssen W.P.R. unter Androhung der Verwirkung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach ihrer Feststellung, auf jeden Fall aber spätestens innerhalb der oben genannten Garantiezeit, schriftlich mitgeteilt werden. Jede eventuelle Reklamation muss den festgestellten Mangel genau angeben; die reklamierten Produkte müssen den Mitarbeitern von W.P.R. stets zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde verliert seinen Garantieanspruch, wenn er W.P.R. nicht gestattet, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, oder wenn W.P.R. die Rücklieferung des defekten Produktes auf eigene Kosten angefordert hat, dieses jedoch nicht innerhalb der in der Aufforderung angegebenen Frist zurückgeschickt wird. Die Beanstandungen führen nicht zur Auflösung des Einzelauftrags, sondern, nach dem Ermessen seitens W.P.R., zur kostenlosen Reparatur der fehlerhaften Produkte (im eigenen Werk in Spresiano oder direkt beim Kunden, wobei auch von W.P.R. beauftragte Drittfirmen in Anspruch genommen werden können) oder zu deren kostenlosen Ersatz, wobei die Lieferung der neuen Produkte ab dem Werk von W.P.R. und mit der ausdrücklichen Verpflichtung des Kunden zur Rücklieferung der fehlerhaften Produkte erfolgt. Alle eventuellen Kosten, die W.P.R. für Reise, Verpflegung und Unterbringung des technischen Personals entstehen können, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Während der Garantiezeit durchgeführte Reparaturen und/oder Bereitstellung von Ersatzteilen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit für die Produkte, die somit wie ursprünglich vorgesehen bleibt. W.P.R. haftet nicht im Falle von Fahrlässigkeit, Manipulation (Hinzufügen oder Entfernen von Komponenten; Eingriffe durch nicht autorisiertes Personal), unsachgemäßen Gebrauch der Produkte, nachlässiger Lagerung derselben, Ursachen höherer Gewalt. Diese Garantie übernimmt und ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungen für Mängel und Fehler und schließt in jedem Fall jede andere mögliche Haftung von W.P.R. aus, die sich aus dem Gewährleistungsgegenstand ergibt. Insbesondere berechtigt die Geltendmachung dieser Garantie den Kunden nicht dazu, eine Entschädigung und/oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nicht- oder eingeschränkten Nutzung der Maschinen und/oder der Anlage, zu der die Maschinen gehören, von W.P.R. zu fordern.

 

8)       RETOUREN: Unbeschadet der Bestimmungen im Falle von Mängeln und Fehlern der Produkte, wird eine Rückgabe der Produkte nur autorisiert, wenn dieser seitens WPR schriftlich zugestimmt wurde. In jedem Fall unterliegt das Rückgaberecht den folgenden Bedingungen:

                                                 i.     Eventuelle Schäden an der Verpackung und/oder den Produkten müssen unverzüglich schriftlich auf dem Übergabedokument des Spediteurs beanstandet werden. Andernfalls erlischt das Garantierecht.

                                                ii.     Die gekaufte Ware muss unversehrt sein und vollständig mit sämtlichen zugehörigen Teilen in der Originalverpackung zurückgegeben werden.

                                              iii.     Die Versandkosten für die Rückgabe der Ware gehen zu Lasten des Kunden.

                                               iv.     Der Versand unterliegt bis zur erfolgten Eingangsbestätigung durch das Lager von WPR der vollen Haftung des Kunden.

 

9)       ZUFALLSEREIGNIS UND HÖHERE GEWALT: WPR haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten oder deren verspätete Erfüllung, sofern diese durch Erdbeben, Brand, Überschwemmung, Epidemie, Invasion, Aufstand, Revolte, Anweisung ziviler oder militärischer Behörden, Alarm, Mobilmachung, Blockade, Krieg (auch in nicht unmittelbar von der Lieferung betroffenen Staaten), Streik, Tarifstreit, Werksbesetzung, Aussperrung, Embargo, Unterbrechung von jeglicher Art von Gütertransport oder einem anderen Umstand verursacht sind, der außerhalb des Einflussbereichs von WPR liegt, auch wenn er hier nicht explizit genannt ist. Die Lieferfrist bleibt für den gesamten Zeitraum ausgesetzt, in dem eine der oben genannten Ursachen die Erfüllung des Vertrages verzögert.Es steht WPR frei, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aufzulösen, wenn das Zufallsereignis oder das durch höhere Gewalt verursachte Ereignis länger als 30 Tage ab seinem Eintreten andauert.

 

10)   VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der ihm zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen von WPR zu wahren und zu schützen: z.B. technische Daten, Prozesse, Formeln, Know-how (definiert als alle technischen und kommerziellen Informationen von WPR), Forschung und Entwicklung von WPR-Produkten, kommerzielle Aktivitäten, Zeichnungen, technische Spezifikationen, Software und deren Verbesserungen. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, das WPR Markenzeichen, die Etiketten und Logos auf den Produkten zu verändern oder das WPR Markenzeichen und/oder andere geistige Eigentumsrechte von WPR auf den Produkten und deren Komponenten und/oder Zubehör, einschließlich der mit den Produkten gelieferten Software und deren Quellcode, zu reproduzieren, zu verwenden oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

 

11)   GELTENDES RECHT UND GERICHTSTAND: Die Auslegung, Wirksamkeit und Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und der Besonderen Bedingungen aus der Bestellbestätigung, sowie das gesamte Vertragsverhältnis zwischen WPR und dem Kunden unterliegen ausschließlich italienischem Recht. Für jede aus dem Vertrag entstehende oder mit diesem verbundene Streitsache ist der ausschließliche Gerichtsstand Treviso.